Thursday, May 16, 2013

October 26, 2005--parents fined and father "disciplined"

 


Following is the original article from a German on-line newspaper. What is exceptional is that this is a straightforward news report--there are no negative comments about homeschooling (nor any positive ones.) A couple was fined €250 each (about $300) for not sending their son to school, which the judge appears to think is quite merciful, as the original fine was €500 each. What is especially frustrating is that the family HAD had permission to homeschool originally, in an agreement made with the previous president of the local education authorities. In addition, the father is undergoing "disciplinary action" from his employer: he is a schoolteacher, and the school has said that he's a bad example, if he can't even make his own child go to school. The family is considering leaving the country.


Diesen Artikel finden Sie im Online-Angebot unter
http://www.suedkurier.de/lokales/ueberlingen/art2430,1765046.html

suedkurier.de - 26.10.2005

Gleich zwei Niederlagen


Lehrer aus dem Deggenhausertal wegen Missachtung der Schulpflicht
verurteilt

Überlingen/Deggenhausertal

Überlingen/Deggenhausertal (hpw) Gleich zwei bittere Niederlagen
musste ein Elternpaar aus dem Deggenhausertal gestern am Amtsgericht
Überlingen hinnehmen. Nicht nur, dass Richter Harald Gürtler den Vorwurf der
Schulaufsicht bestätigte und sie des Pflichtverstoßes schuldig befand, nicht
für den regelmäßigen Schulbesuch zweier Söhne gesorgt zu haben. Er halbierte
das Bußgeld scheinbar großzügig von jeweils 500 auf 250 Euro - ging aber
just unter die Schwelle, die Voraussetzung für eine Verhandlung in zweiter
Instanz gewesen wäre.

Dennoch will der Vater voraussichtlich den möglichen Antrag auf
Zulassung einer Rechtsbeschwerde stellen, allein um alle Rechtsmittel
ausgeschöpft zu haben. Denn dies ist eine Voraussetzung für die beim
Europäischen Gerichtshof in Straßburg schon eingereichte Klage. Vielleicht
wird die Familie jedoch das Land bis zu einer Behandlung schon ganz
verlassen haben auf die andere Seite des Rheins, wie sie bei der Verhandlung
des Falles schon angedeutet hatte. Zumal dem Vater, der selbst Lehrer an
einem beruflichen Schulzentrum im Kreis Sigmaringen ist, schon ein
Disziplinarverfahren angedroht worden war. Wem es nicht gelinge, seine
eigenen Kinder zum Schulbesuch zu bewegen, habe auch als Lehrer versagt,
hatte der vorläufige Vorwurf der Schulverwaltung gelautet.

Dass die Eltern aus seiner Sicht zu wenig getan hätten, um die Söhne
zum Schulbesuch zu bewegen, erklärte auch Richter Gürtler in der Begründung
seines Schuldspruchs. Beide als Zeugen gehörten Pädagogen hätten dargelegt,
dass sie die Kinder "nie zu Gesicht bekommen" hätten. Die beiden hätten ja
unter Umständen Gefallen finden können an der Schule, hielt der Amtsrichter
für denkbar.

Insgeheim hatten die Eltern durchaus auf ein anderes Urteil gehofft,
wie sie anschließend einräumten. Umso verbitterter waren sie, dass die
"Macht eines Amtes" mehr zähle als der einzelne Bürger. Da die frühere
Oberschulamtspräsidentin mit einem älteren Sohn der Familie schon einmal
eine Vereinbarung getroffen und ihm den Verzicht auf den Schulbesuch
zugestanden hatte, war der Anspruch auf eine Gleichbehandlung der
entscheidende Strohhalm für die Eltern gewesen. Als mögliche "Ausnahme" sei
dies auch im Schulrecht verankert, betonen sie.

"Einen Anspruch auf Gleichheit im Unrecht gibt es nicht",
argumentierte dagegen Richter Gürtler nach Recherchen bei der
Schulverwaltung. Im ersten Fall habe die Behörde nach den Worten des
Juristen Johann-Peter Andriessen inzwischen beim Regierungspräsidium "einen
rechtswidrigen Zustand geduldet". Dass dieser nicht als Präzedenzfall
verstanden werden könne, darüber habe aus Sicht des damaligen Oberschulamts
von Anfang an Klarheit bestanden.

"Wir sind doch nicht grundsätzlich gegen die Schule", differenzierten
die Eltern noch einmal. Sie lehnten lediglich die vom Staat verordnete
Schulpflicht ab und wünschten sich mehr Freiheit bei der Wahl des
Bildungswegs.





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