Friday, May 17, 2013

February 17, 2006--six mothers charged with disturbing the peace

 

Six mothers took their children out of sex education class in fourth grade and prayed with the children in the hallway. When they refused to leave the school, they were charged with disturbing the peace and were fined. The lawyer (incidentally, the one advising us until we put the children in school last year...) says that this is a "success", because the fines weren't as high as they could be, but I see it a little differently. It hasn't been decided yet whether they will PAY the fines...
Sexualkundeunterricht: Landgericht bestätigt Urteil gegen sechs baptistische Mütter
Von: Evangelische Nachrichtenagentur idea
P a d e r b o r n (idea) – Weil sie ihre Kinder von der Teilnahme am Sexualkundeunterricht einer vierten Klasse abgehalten und während des Unterrichts statt dessen mit ihnen auf dem Schulflur gebetet haben, wurden jetzt sechs Mütter aus einer Gemeinde der Evangeliumschristen-Baptisten in Salzkotten vom Landgericht Paderborn zu Geldstrafen verurteilt.
Die Frauen müssen jeweils zwischen 125 und 250 Euro bezahlen. Damit bestätigte die Berufungsinstanz ein Urteil des Amtsgerichts Paderborn vom November und verwarf die Berufung der Staatsanwaltschaft. Einer Aufforderung der Schulleiterin der katholischen Liboriusschule, Thekla Tuschen, die Schule zu verlassen und ihre Kinder in den Sexualkundeunterricht zu schicken, waren die Christinnen nicht gefolgt und deshalb wegen Hausfriedensbruchs angezeigt worden. Anwältin: Erfolg für Eltern Die Rechtsanwältin einer der Frauen, Gabriele Eckermann (Dreieich), bezeichnete das Urteil gegenüber idea als „Erfolg“. Das Gericht sei nicht dem Berufungsgrund der Staatsanwaltschaft gefolgt, nämlich die Strafen für die Mütter zu erhöhen, sondern habe diese in drei Fällen sogar reduziert. Noch sei nicht entschieden, ob die Frauen das Urteil annehmen oder Revision einlegen. In der Verhandlung berief sich die Anwältin auf das Notstandsrecht. Die Mütter hätten vor allem das Kindeswohl im Auge gehabt, da der Sexualkundeunterricht nach ihrer Überzeugung das Schamempfinden und die Intimsphäre der Kinder verletzt habe. Sexualkunde müsse nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Rücksicht auf die religiöse und weltanschauliche Überzeugung der Eltern nehmen. Staatsanwaltschaft: Sexualkunde ist Pflicht Die Staatsanwaltschaft verwies dagegen auf die Pflicht der Schüler, am Sexualkundeunterricht teilzunehmen. Die Eltern hätten eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht erwirken können, sie hätten aber nicht das Recht in ihre eigene Hand nehmen dürfen. Die Anwältin kritisierte das Urteil. Die Mütter hätten freigesprochen werden müssen. Sie hätten sich nicht an das Verwaltungsgericht wenden können, da der Sexualkundeunterricht nicht rechtzeitig vor Beginn mit ihnen und anderen Eltern erörtert worden sei. Dies sei verfassungswidrig. http://www.ideagentur.de/idea3de/nachrichten-themen/top-news-premium/article/41743/93/

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