Friday, May 17, 2013

December 14, 2006--two articles about the current situation in Germany (not good, but nothing new...)

I really don't have time to translate this, and I have a lot of other articles that I've seen in the last few weeks that I also ought to tranlate and post here, but here's a summary. The first one is about a court decision in Hannover, against a family who took their 11-year-old out of school at Easter this year because of headaches, stomachaches, and depression. The judge ruled that not even a temporary exemption from compulsory school attendance could be made, as private instruction is not sufficient to raise a child properly to be a "socially capable personality." (Anybody else want to suggest a good translation for "gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit?) This family has been levied with a 400-Euro (about US$ 500) fine.
The second article is more general, claiming about 500 homeschooling families in Germany, and saying that in the entire country, there is ONE student who has received permission to be be exempted from compulsory school attendance. As usual, religious reasons are the main ones named in this article. It does point out that business people from the U.S. and England who are in Germany temporarily are interested in being able to homeschool, but does not mention that this IS provided for in the law of some states. (In the state in which I live, for example, since August 2005.) The article ends by claiming that if compulsory school attendance "loses its importance", this would have drastic effects on the school system. I have to mention that I agree--the school system might have to shape up a tiny bit, if they were actually required to EDUCATE children, and if parents had any other options when the schools fail...

So, here are the articles:

Prozess um Schulpflicht: Eltern aus Hannover dürfen Kind nicht zu Hause unterrichten


Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Donnerstag die Klage eines Elternpaars abgewiesen, das seine Tochter von der Schulpflicht befreien lassen und zu Hause unterrichten wollte. Aus den vorgelegten ärztlichen Gutachten gehe nicht hervor, dass der Schulbesuch bei der Elfjährigen zu schwer wiegenden seelischen Problemen führe, urteilten die Richter. Auch eine vorübergehende Befreiung von der Schulpflicht sei daher nicht möglich. Die Eltern hatten nach einem Bericht von NDR 1 Niedersachsen angegeben, die Elfjährige habe Lernschwierigkeiten und leide unter übermäßiger Schulangst. Diese gehe so weit, dass sie Kopf- und Bauchweh bekomme und depressiv geworden sei. Die Entwicklung des Kindes sei durch weitere Schulbesuche gefährdet. Seit Ostern hatten die Eltern daher ihre Tochter aus der Schule genommen.


Veto von der Landesschulbehörde

Die Landesschulbehörde bestand dagegen auf der Schulpflicht und verwies im Vorfeld des Prozesses darauf, dass mit Privatunterricht nicht ausreichend für die Erziehung des Kindes gesorgt sei. Diese umfasse nämlich neben der Vermittlung von Wissen auch die Entwicklung zu einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Das Amtsgericht Hannover hatte bereits ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro gegen die Eltern verhängt.

Stand: 14.12.2006 11:36

http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID3459360,00.html

Lernen unter „Ungläubigen“

Aus religiösen Gründen schicken rund 500 Familien bundesweit ihre Kinder nicht zur Schule. Harte Geldstrafen sollen sie an die Schulpflicht erinnern.

In den USA ist „Home Schooling“ weit verbreitet. Auch in Deutschland wünschen sich immer mehr Eltern aus Angst vor Amokläufen und Gewalt auf dem Pausenhof einen Unterricht in den eigenen vier Wänden. Oft sind es bibeltreue Eltern, die ihre Kinder nicht mit „Ungläubigen“ in die Schule schicken wollen. Vor zwei Wochen wurde ein strenggläubiges Elternpaar im hessischen Rotenburg zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Auch heute stehen in Hannover Eltern vor Gericht, die ihre Tochter selbst unterrichten wollen.

Das Gesetz zur Schulpflicht erlaube eine Befreiung aber nur in Ausnahmefällen, so der Sprecher des Kultusministeriums in Hannover, Georg Wessling. Nur, wenn die Entwicklung eines Schülers in Gefahr sei oder ein Kind seine Mitschüler gefährde, seien Ausnahmen möglich. Dasselbe gelte, wenn ein Kind wegen einer schweren Erkrankung längere Zeit nicht zur Schule gehen könne. Im gesamten Bundesland sei daher derzeit nur ein Schüler vorübergehend von der Schulpflicht befreit.

Unterricht im Wohnzimmer

Nach Schätzung des Vereins „Schulunterricht zu Hause“ in Dreieich bei Frankfurt gibt es bundesweit rund 500 Familien, die sich über die deutsche Schulpflicht hinwegsetzen und ihre Kinder über Fernschulen unterrichten. Auch Geschäftsleute aus den USA und England, die nur für begrenzte Zeit in Deutschland wohnten, hätten Interesse an einem Unterricht zu Hause, sagt Vereinssprecherin Gabriele Eckermann.

Eine Familie in Bayern unterrichtet ihre drei Kinder bereits seit fünf Jahren mit Duldung der Behörden zu Hause. „Wir sind sehr glücklich mit der Entwicklung der Kinder“, so der Vater. Die sieben, neun und elf Jahre alten Kinder hätten keinen einzigen Tag eine Schule besucht. Dort vermisse er christliche Werte, begründet er seine Entscheidung. Gemeinsam mit seiner Frau teile er sich den Unterricht, der mit vom Kultusministerium zugelassenen Büchern und Material der Fernschule geschehe. Im Einzelunterricht erhielten die Kinder eine „bestmögliche Bildung“. Die Schulpflicht werde einseitig als „Gebäudebesuchspflicht“ ausgelegt und nicht als Bildungspflicht, wie sie eigentlich beabsichtigt gewesen sei.

Risiko für die Schule

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hält es für bedenklich, wenn Eltern dem angeblich maroden Schulsystem den Rücken kehren. Verliert die Schulpflicht an Bedeutung, hätte dies große Auswirkungen auf das Bildungssystem, kritisiert GEW-Sprecher Rüdiger Heitefaut. Das Schulsystem sei durchaus in der Lage, mit individuellen Förderstunden auf Problemfälle zu reagieren.

http://www.focus.de/schule/eltern/schule/schulpflicht_nid_41033.html

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