I really don't have time to translate this, and I have a lot of other articles
that I've seen in the last few weeks that I also ought to tranlate and post
here, but here's a summary. The first one is about a court decision in Hannover,
against a family who took their 11-year-old out of school at Easter this year
because of headaches, stomachaches, and depression. The judge ruled that not
even a temporary exemption from compulsory school attendance could be made, as
private instruction is not sufficient to raise a child properly to be a
"socially capable personality." (Anybody else want to suggest a good translation
for "gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit?) This family has been levied with a
400-Euro (about US$ 500) fine.
The second article is more general, claiming about 500
homeschooling families in Germany, and saying that in the entire country, there
is ONE student who has received permission to be be exempted from compulsory
school attendance. As usual, religious reasons are the main ones named in this
article. It does point out that business people from the U.S. and England who
are in Germany temporarily are interested in being able to homeschool, but does
not mention that this IS provided for in the law of some states. (In the state
in which I live, for example, since August 2005.) The article ends by claiming
that if compulsory school attendance "loses its importance", this would have
drastic effects on the school system. I have to mention that I agree--the school
system might have to shape up a tiny bit, if they were actually required to
EDUCATE children, and if parents had any other options when the schools
fail...
So, here are the articles:
Prozess um Schulpflicht: Eltern aus Hannover dürfen Kind
nicht zu Hause unterrichten
Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Donnerstag die Klage eines
Elternpaars abgewiesen, das seine Tochter von der Schulpflicht befreien lassen
und zu Hause unterrichten wollte. Aus den vorgelegten ärztlichen Gutachten gehe
nicht hervor, dass der Schulbesuch bei der Elfjährigen zu schwer wiegenden
seelischen Problemen führe, urteilten die Richter. Auch eine vorübergehende
Befreiung von der Schulpflicht sei daher nicht möglich. Die Eltern hatten nach
einem Bericht von NDR 1 Niedersachsen angegeben, die Elfjährige habe
Lernschwierigkeiten und leide unter übermäßiger Schulangst. Diese gehe so weit,
dass sie Kopf- und Bauchweh bekomme und depressiv geworden sei. Die Entwicklung
des Kindes sei durch weitere Schulbesuche gefährdet. Seit Ostern hatten die
Eltern daher ihre Tochter aus der Schule genommen.
Veto von der Landesschulbehörde
Die Landesschulbehörde bestand dagegen auf der Schulpflicht und verwies im
Vorfeld des Prozesses darauf, dass mit Privatunterricht nicht ausreichend für
die Erziehung des Kindes gesorgt sei. Diese umfasse nämlich neben der
Vermittlung von Wissen auch die Entwicklung zu einer gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit. Das Amtsgericht Hannover hatte bereits ein Bußgeld in Höhe von
400 Euro gegen die Eltern verhängt.
Stand: 14.12.2006 11:36
http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID3459360,00.html
Lernen unter „Ungläubigen“
Aus religiösen Gründen schicken rund 500
Familien bundesweit ihre Kinder nicht zur Schule. Harte Geldstrafen sollen sie
an die Schulpflicht erinnern.
In den USA ist „Home Schooling“ weit
verbreitet. Auch in Deutschland wünschen sich immer mehr Eltern aus Angst vor
Amokläufen und Gewalt auf dem Pausenhof einen Unterricht in den eigenen vier
Wänden. Oft sind es bibeltreue Eltern, die ihre Kinder nicht mit „Ungläubigen“
in die Schule schicken wollen. Vor zwei Wochen wurde ein strenggläubiges
Elternpaar im hessischen Rotenburg zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Auch
heute stehen in Hannover Eltern vor Gericht, die ihre Tochter selbst
unterrichten wollen.
Das Gesetz zur Schulpflicht erlaube eine Befreiung
aber nur in Ausnahmefällen, so der Sprecher des Kultusministeriums in Hannover,
Georg Wessling. Nur, wenn die Entwicklung eines Schülers in Gefahr sei oder ein
Kind seine Mitschüler gefährde, seien Ausnahmen möglich. Dasselbe gelte, wenn
ein Kind wegen einer schweren Erkrankung längere Zeit nicht zur Schule gehen
könne. Im gesamten Bundesland sei daher derzeit nur ein Schüler vorübergehend
von der Schulpflicht befreit.
Unterricht im Wohnzimmer
Nach Schätzung des Vereins „Schulunterricht zu Hause“ in Dreieich bei
Frankfurt gibt es bundesweit rund 500 Familien, die sich über die deutsche
Schulpflicht hinwegsetzen und ihre Kinder über Fernschulen unterrichten. Auch
Geschäftsleute aus den USA und England, die nur für begrenzte Zeit in
Deutschland wohnten, hätten Interesse an einem Unterricht zu Hause, sagt
Vereinssprecherin Gabriele Eckermann.
Eine Familie in Bayern unterrichtet ihre drei Kinder bereits seit fünf Jahren
mit Duldung der Behörden zu Hause. „Wir sind sehr glücklich mit der Entwicklung
der Kinder“, so der Vater. Die sieben, neun und elf Jahre alten Kinder hätten
keinen einzigen Tag eine Schule besucht. Dort vermisse er christliche Werte,
begründet er seine Entscheidung. Gemeinsam mit seiner Frau teile er sich den
Unterricht, der mit vom Kultusministerium zugelassenen Büchern und Material der
Fernschule geschehe. Im Einzelunterricht erhielten die Kinder eine „bestmögliche
Bildung“. Die Schulpflicht werde einseitig als „Gebäudebesuchspflicht“ ausgelegt
und nicht als Bildungspflicht, wie sie eigentlich beabsichtigt gewesen sei.
Risiko für die Schule
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hält es für bedenklich,
wenn Eltern dem angeblich maroden Schulsystem den Rücken kehren. Verliert die
Schulpflicht an Bedeutung, hätte dies große Auswirkungen auf das Bildungssystem,
kritisiert GEW-Sprecher Rüdiger Heitefaut. Das Schulsystem sei durchaus in der
Lage, mit individuellen Förderstunden auf Problemfälle zu reagieren.
http://www.focus.de/schule/eltern/schule/schulpflicht_nid_41033.html
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